Ihre Rechte und weitere Informationen
Wir behandeln auf dieser Seite folgende Themen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten
für die ersten 6 Tage nach der Entbindung für max.
8 Std. täglich (§§ 38 SGB V; 199 RVO). Darüber
hinaus kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Natürlich ist dieser Erstkontakt
für Sie völlig unverbindlich und kostenlos.
weitere Kostenübernahme gestattet werden.
Den Antrag auf Haushaltshilfe besorgen Sie sich am besten
schon vor der Geburt rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse
Gerne besuche ich Sie und Ihre Familie zum Kennen lernen.
In einem persönlichen Gespräch, auf Wunsch bei Ihnen
zu Hause, können wir erste Fragen und Wünsche und
den Zeitraum des Einsatzes erörtern.
Was viele Frauen nicht wissen:
Neben dem Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme haben Sie
das Recht auf Unterstützung durch eine Mütterpflegerin.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierfür
die Kosten sogar in voller Höhe. Vielleicht gehört
Ihre Krankenkasse dazu?!?
Alleinerziehende Mütter können selbstverständlich
mit der Unterstützung der Krankenkasse rechnen. Unter welchen
Voraussetzungen auch Frauen, die in einer Partnerschaft leben,
in den Genuss einer Mütterpflegerin kommen, erfragen Sie
bitte bei mir.
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Grundsätzlich gilt:
Die gesetzl. Krankenkassen übernehmen in den ersten 6 Tagen
nach der Entbindung für max. 8 Stunden am Tag die Kosten.
Es muss hierfür kein ärztl. Attest vorliegen.
Darüber hinaus ist die Kostenübernahme mit Vorlage
eines Attests von Arzt oder Hebamme gewährleistet.
Alle Mütter, die in einer privaten Krankenkasse versichert
sind, erkundigen sich bitte selbst, ob im speziellen Fall eine
Kostenerstattung ebenfalls möglich ist.
Am besten, Sie besorgen sich schon vor der Geburt einen Antrag
auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.
Für alle Auskünfte über die Antragstellung, alle
anfallenden Kosten bzw. Kostenerstattungen durch die Krankenkassen
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wo ist
der Unterschied zwischen Hebamme und Mütterpflegerin
?
Eine Hebamme kommt nur kurz ins Haus und kontrolliert in erster
Linie den Rückbildungsprozess bei der Mutter und den allgemeinen
Gesundheitszustand von Mutter und Baby.
Eine Mütterpflegerin kommt, je nach Bedarf, mehrere Stunden
täglich zu Ihnen nach Hause und kümmert sich um die
Bewältigung des Alltags und um das Wohlergehen von Mutter
und Baby. Sie nimmt sich Zeit für ein einfühlsames
Gespräch oder eine entspannende Massage.
Jeden Tag entscheiden Sie darüber, was Ihnen heute gut
tut.
Sollten einmal Schwierigkeiten auftreten, weiß sie, wann
es ratsam ist, die Hebamme oder den Arzt hinzuzuziehen.
Kann ich eine Hebamme und eine Mütterpflegerin gleichzeitig
beanspruchen?
Ja, denn Hebamme und Mütterpflegerin ergänzen sich
in Ihrer Arbeit. Eine Mütterpflegerin achtet z.B. auch
darauf, dass die Empfehlungen der Hebamme praktisch umgesetzt
werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin
und einer Haushaltshilfe ?
Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um
den Haushalt. Es gibt keine Beratung oder Unterstützung
rund um Geburt und Wochenbett.
Kann eine Mütterpflegerin
mich schon während der Schwangerschaft unterstützen
?Ja, Sie benötigen hierfür nur ein Attest Ihres Arztes.
Wie lange kommt eine Mütterpflegerin zu mir ?
Haben sie kein ärztl. Attest besteht der Anspruch auf eine
Mütterpflegerin in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung
für max. 8 Stunden am Tag. Darüber hinausgehende Hilfe
bedarf einer Verschreibung durch den Arzt oder die Hebamme.
Kann ich die Mütterpflegerin auch privat bezahlen ?
Selbstverständlich, Sie bestimmen dabei die Dauer und den
Umfang meiner Hilfe.
Haben Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne :-))
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